Beispiele für Mediation

Familienbetrieb & Erbe

Mediation zum Familienbetrieb als Teil des Erbes

Erbe + innerfamiliäre Konflikte = Eskalation

Diese einfache Formel sorgt dafür, viele Gerichte beständig zu beschäftigen.

Mediation, bietet im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung allen Beteiligten die Möglichkeit, mit ihrer ganz persönlichen Geschichte gehört zu werden. Die eigentlichen Hintergründe für den Konflikt können aufgearbeitet und langfristig wirkende Lösungen entwickeln werden.
Dadurch wird nicht nur die Aufteilung des Erbes geregelt, sondern im besten Fall auch den Familienfrieden wieder hergestellt.

Oftmals wollen Eltern aber auch zu Lebzeiten die Erbfolge regeln. Häufig tritt eines der Kinder in die Fußstapfen eines Elternteils und übernimmt ein Unternehmen, während die anderen Kinder sich beruflich anders orientieren.

Der Gang zum Mediator in derartigen Situationen führt häufig nicht nur zu einer Lösung, die alle Beteiligten als gerecht empfinden. Es führt auch häufig dazu, dass Familienmitglieder wieder zusammenfinden, die häufig viele Jahre nicht mehr miteinander reden konnten. 



Beispiel aus der Mediation

FAMILIENBETRIEB

Die Eheleute D haben drei Kinder und einen Familienbetrieb, eine aktuell gut florierende Gärtnerei.

Der älteste Sohn hat im Betrieb des Vaters die Meisterprüfung abgelegt und führt den Betrieb seit nunmehr 10 Jahren. Ihm ist auch auf einem Grundstück der Eltern eine Eigentumswohnung überschrieben worden. Hier lebte er zunächst mit seiner Frau und seinen zwei Kindern, diese Ehe ist aber gescheitert.
Das mittlere Kind, eine Tochter der Familie D hat Medizin studiert und wohnt mit Mann und Kindern einige 100 km entfernt.
Der jüngste Sohn der Familie D ist in der nächsten Stadt auf einem Gymnasium Lehrer für Naturwissenschaften und Englisch und lebt dort mit seinem Lebenspartner zusammen.

Der Betrieb hatte im Zeitpunkt der Übernahme durch den ältesten Sohn eine schwere Zeit durchlaufen und musste durch diesen zunächst wieder aufgebaut werden. Weil er hierdurch praktisch keine Zeit zu Hause verbringen konnte, ist seine Ehe gescheitert, die Ehefrau ist mit den Kindern ausgezogen und er sieht die Kinder zu seinem großen Bedauern viel zu selten. Die Situation ist auch in steuerlicher Hinsicht nicht unkompliziert.

Die beiden jüngeren Kinder fühlen sich benachteiligt, vor allem der jüngste Bruder. Die Brüder sprechen seit Jahren nicht mehr miteinander, nachdem es anlässlich eines Familienfestes zu einer Eskalation gekommen war. Die Tochter fühlt sich zwischen den Stühlen.
Vater und Mutter der Kinder, zwischenzeitlich schon recht betagt, sind sehr unglücklich über die Situation und möchten ihre Familie wieder geeint wissen. Sie wollten keines der Kinder benachteiligen, waren jedoch aufgrund gesundheitlicher Probleme des Vaters darauf angewiesen, dass dieser seine Arbeitszeiten reduziert. Auch war es dem Vater wichtig gewesen, weil er den Betrieb seinerzeit mit seinen Brüdern aus dem Nichts aufgebaut hatte, dass dieser in der Familie bleibt. Wäre der älteste Sohn vor 10 Jahren nicht eingesprungen, hätte der Betrieb sogar Insolvenz anmelden müssen. 



Was würde passieren bei einem

RECHTSSTREIT vor GERICHT

Zu Lebzeiten beider Eltern natürlich nichts.

Je nachdem, ob ein Testament existiert, könnte nach dem Tod eines Elternteils ein Kind, oder mehrere Kinder entweder ihren Erbteil aus dem Nachlass des Verstorbenen Elternteils fordern, gegebenenfalls auch nur den Pflichtteil, je nach testamentarischer Regelung und dieses Forderungen bei Gericht einklagen.

Stirbt der 2. Elternteil, müssten die Kinder sich miteinander auseinandersetzen, Vorempfänge würden ggf. eine Rolle spielen, aber auch Pflegeleistungen. Kann man sich nicht einigen, was bei schwelenden, oder offenen Konflikten zu Lebzeiten der Eltern wahrscheinlich ist, müssten die Gerichte angerufen werden.

Jahrelange Rechtsstreite könnten die Folge sein, wobei jeder durch einen eigenen Anwalt vertreten würde. 



Was hat 

MEDIATION geleistet

Auf Initiative der Eltern kam die gesamte Familie zu mir als Mediatorin.

Zunächst wurden die verschiedenen Positionen beleuchtet, jeder konnte darlegen, wie die aktuelle Situation aus der jeweiligen Sicht entstanden waren und welche Gefühle hinter den Positionen standen.

Schon alleine in dieser Phase der Mediation entwickelte sich spürbar eine Entspannung und ein gewisses wechselseitiges Verständnis der Familienangehörigen untereinander.

Auch Mutter und Vater kamen umfassend zu Wort und erklärten, welche die genauen Beweggründe für die Entscheidung gewesen war, dem älteren Bruder nicht nur die Führung des Betriebes zu überlassen, sondern auch eine Eigentumswohnung zu überschreiben.

Der älteste Bruder konnte schildern, welche Anstrengungen er unternehmen musste, dass nicht der gesamte Betrieb einschließlich dem Elternhaus und damit das Erbe aller noch zu Lebzeiten der Eltern in eine Insolvenz gehen musste.

Die Kinder fanden sichtlich wieder zueinander, vor allem die beiden Brüder. Man einigte sich darauf, dass in einem notariellen Erbvertrag die beiden jüngeren Geschwister das Elternhaus alleine erhalten sollten, da der ältere Bruder schon eine Wohnung und den Betrieb erhalten hatte. Der ältere Bruder verzichtete in diesem Vertrag auf Erb- und Pflichtteilsansprüche.

Vor der notariellen Beurkundung wurde die Regelung durch einen Steuerberater nochmals gründlich geprüft. 




Eine vorläufig Lösung konnte in 3 Sitzungen à 90 – 120 Minuten gefunden werden

Die Familie konnte sich wieder treffen und gemeinsam feiern

»Ein Gramm gutes Beispiel wirkt mehr als ein Zentner Worte«
Franz von Sales (Heiliger, Patron der Schriftsteller und Journalisten)

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