Beispiele für Mediation

Lebenspartnerschaft

Mediation Lebenspartnerschaft

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz, ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft.

Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ermöglicht seit dem 1. Oktober 2017 Personen gleichen Geschlechts, eine zivilrechtliche Ehe einzugehen. Lebenspartner können seit 1. Oktober 2017 auf Antrag ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Die Begründung neuer Lebenspartnerschaften ist seitdem nicht mehr möglich.

Ehegatten lassen sich scheiden, Lebenspartner betreiben die Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft.



Beispiel aus der Mediation

eingetragene Lebenspartnerschaft/Ehe

Herr G. und Herr L., sind seit August 2001 verlebenspartnerschaftet und seit Oktober 2017 verheiratet.
Es gibt einen Ehevertrag mit Totalverzicht. Beide sind erfolgreiche Ärzte in Praxisgemeinschaft. Die Immobilie mit ihrer Praxis ist im Besitz einer Gesellschaft, deren Gesellschafter die Eheleute sind. Herr L. lehrt darüber hinaus an der Universität.

Herr G. und Herr L. haben je ein leibliches Kind, welches vom jeweils anderen adoptiert wurde. Die beiden Mädchen sind 7 und 8 Jahre alt.

Herr G. ist von Hause aus vermögend und hat aufgrund eigener schlechter Erfahrung schon früh eine Familienstiftung gegründet. Begünstigte sind Herr L. und die Kinder. In der Satzung war jedoch der Fall der Trennung der Eheleute berücksichtigt.

Herr L. ist aus der Ehewohnung ausgezogen, nachdem er einen neuen Partner kennengelernt hat und wohnt jetzt unweit der Ehewohnung vorübergehend in einem kleinen Appartement zur Miete.



Was würde passieren bei einem

RECHTSSTREIT vor GERICHT

Die streitige Auflösung einer solchen Verquickung von Beruf, Existenz und privat ist schwierig und mit Risiken verbunden.

Vertragliche Entschädigungsansprüche aus der Auflösung der Gemeinschaft in Uneinigkeit hätten in einem langen Rechtsstreit ungewissen Ausgangs geltend gemacht werden müssen.

Die Zwangsweise Auflösung der Vermögensverwaltungsgesellschaft hätte massive steuerliche Nachteile mit sich gebracht.



Was hat 

MEDIATION geleistet

Herrn G. und Herrn L. war die Komplexität und die damit verbunden Risiken klar und sie wandten sich an mich für eine Mediation.

Wir trafen uns in einem neutralen Tagungsraum in ihrer Stadt. Beide waren betroffen von der Situation, auch Herr L., da keiner je mit einer solchen Entwicklung gerechnet hatte. Die Kommunikation war schleppend, aber weitestgehend wertschätzend und rational und wir einigten uns bereits im ersten Gespräch darauf, die Mediation betreffend die Aufteilung wirtschaftlicher Güter zukünftig im Beisein der gemeinsamen Steuerberater der Eheleute zu führen.

Zwei Punkte mussten rasch geklärt werden, nämlich die Auflösung der Praxisgemeinschaft und die Frage der Betreuung der Kinder.

Herr G. hatte die Kinder betreffend Probleme wegen des neuen Partners von L. In zwei langen Sitzungen konnte die Motivation Herrn G.s geklärt werden, deren Kern in dessen eigener Kindheit lag. Letztlich verließ Herr G. die Praxis unter Mitnahme seiner Patienten, die Immobilienverwaltungsgesellschaft wurde auf die Kinder übertragen. Die Kinder wurden paritätisch von beiden Eltern betreut.



Die Mediation verlief über 16 Sitzungen à 90 bis 120 Minuten

Die Ergebnisse wurde in diversen Verträgen rechtswirksam und steuereffizient ratifiziert

»Ein Gramm gutes Beispiel wirkt mehr als ein Zentner Worte«
Franz von Sales (Heiliger, Patron der Schriftsteller und Journalisten)

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