Mediator, aus dem lateinischen “medius” = in der Mitte befindlich, beschreibt Rolle und Funktion.
Anders formuliert: Ein Mediator steht zwischen den Konfliktparteien und unterstützt diese tatkräftig, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Mediator hilft zur Selbsthilfe. Die Lösungen entwickeln die Parteien selbstständig.
Der Mediator ist Vermittler, kein Anwalt, kein Richter. Er sorgt für den Rahmen und die Regeln, vertritt aber nicht eine Partei, vielmehr alle Parteien gleichzeitig.
Seit dem 26.07.2012 gibt es mit dem Mediationsgesetz einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mediationen. Mit diesem Gesetz wurden die Vorgaben aus der europäischen Mediationsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und die bis dahin bereits gelebte Praxis gesetzlich kodifiziert.
Darin sind neben dem Verfahren der Mediation auch die Aufgaben, Rechte, Pflichten und eventuelle Beschränkungen des Mediators festgelegt.
Die wichtigsten Rechte des Mediators sind das Recht, mit einzelnen Parteien (im gegenseitigen Einvernehmen) Einzelgespräche führen zu dürfen, und das Recht, die Mediation an jedem Punkt beenden zu können. Seine Pflichten unterteilen sich in unterschiedliche Hinweis-, Informations-, Verschwiegenheits-, und Offenbarungspflichten.
Auch die für die Tätigkeit als zertifizierter Mediator notwendige Aus- und Fortbildung sind hier bzw. in einer Rechtsverordnung geregelt.
Der Mediator unterstützt Sie bei der Suche nach einer Lösung Ihres Konflikts. Sieben Punkte sind dabei unabdingbar:
Der Mediator ist wirtschaftlich/persönlich unabhängig
Er ergreift nicht Partei für eine Seite
Alle Teilnehmer sind aus freien Stücken in der Mediation
Inhalte werden nicht ungefragt an Dritte kommuniziert
Alle Interessen und Sachverhalte werden angesprochen
Die Teilnehmer erarbeiten selbstständig eine Lösung
Das Ergebnis einer Mediation ist offen