Beispiele für Mediation

Oldtimer bei Scheidung

Mediation zu Oldtimern

Oldtimer sind für viele Menschen faszinierende Objekte, für mache ein mit großer Passion betriebenes Hobby.

Oldtimer können aber auch als eine Wertanlage angesehen und im Falle einer Scheidung auch häufig als solche bewertet werden. Neben der rein monetären Bewertung und eventuellen Aufteilung, sind hier aber starke Emotionen mit im Spiel. Wie kann man die häufig mit viel Herzblut und persönlichem Einsatz restaurierten Schätze bei einer Scheidung wirklich gerecht teilen?



Beispiel aus der Mediation

OLDTIMER bei Scheidung

Die Eheleute H., beide promovierte Akademiker und voll im Beruf, beschließen, unter ihre Ehe einen Schlussstrich zu ziehen.
Sie haben drei Kinder, eines studiert, zwei, 11 und 16 Jahre, leben noch bei den Eltern in einer beiden gehörenden Eigentumswohnung in der Stadt. Es gibt außerdem zwei vermietete Wohnungen, die Herrn H. alleine gehören.

Herr H. hat im Laufe der Jahre sieben Oldtimer gekauft und liebevoll restauriert, bzw. restaurieren lassen und gepflegt, die er abwechselnd mit Saisonkennzeichen fährt. Außerdem besitzt er zwei weitere neue, sehr! hochmotorisierte Autos eines in Stuttgart ansässigen Autoherstellers, die neben Herrn H. von dem volljährigen Sohn und auch von Frau H. gerne gefahren werden.

Die Eheleute haben – Herr H. besitzt ein Unternehmen – bei Eheschließung wegen der Firma eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart, i.ü. soll es aber beim Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung bleiben.  



Was würde passieren bei einem

RECHTSSTREIT vor GERICHT

Alle Werte, also Wohnungen und Autos werden geschätzt.

Herr H. hat eindeutig den höheren Zugewinn und muss seine Frau auszahlen.

Das wird nur über den Verkauf einer Eigentumswohnung gehen, oder durch den Verkauf des ein, oder anderen Autos.

Man muss sich einigen, wer die Ehewohnung behält, oder ob sie verkauft wird.

Einigt man sich nicht, droht die Versteigerung. 



Was hat 

MEDIATION geleistet

Herr und Frau H. kamen zu mir als Mediatorin.

Es wird niemanden wundern, aber Herrn H. waren seine Oldtimer sehr wichtig, Frau H. waren sie seit Jahren ein Dorn im Auge, da sie nicht nur sehr viel Geld kosteten, sondern ihren Mann von zu Hause forthielten.

Wir konnten sehr gut konstruieren, wie und wann, aber auch warum die Eheleute verschiedene Wege gegangen waren und beide konnten wieder Verständnis füreinander entwickeln.

Frau H. erhielt eine der beiden vermieteten Wohnungen.
Sie blieb mit den Kindern mietfrei in der gemeinschaftlichen Eigentumswohnung, die entweder nach dem Auszug aller Kinder verkauft werden sollte, oder aber von Herrn H. danach übernommen werden sollte.

Herr H. zahlte Kindesunterhalt und überschrieb einen Oldtimer auf den volljährigen Sohn und verpflichtete sich, nach Volljährigkeit den beiden anderen Kindern ebenfalls einen ähnlich werthaltigen Oldtimer zu überschreiben. Die weiteren Oldtimer verbleiben in seinem Besitz.
Einer der neuen Wagen, obwohl Herr H. Halter blieb, verblieb zur Nutzung bei Frau H.. 



Diese Lösung wurde in 9 Sitzungen à 90 – 120 Minuten gefunden

Das Verhältnis zueinander war geklärt und freundschaftlich

»Ein Gramm gutes Beispiel wirkt mehr als ein Zentner Worte«
Franz von Sales (Heiliger, Patron der Schriftsteller und Journalisten)

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