Beispiele für Mediation

Erbrecht

Mediation im Erbrecht

Erbsachen sind streitträchtig.

Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist bereits für sich ein emotionaler Ausnahmefall.
Kommen im Zusammenhang mit der Erbschaft dann noch weitere ungeklärte finanzielle Fragen hinzu, ist Streit häufig vorprogrammiert.



Beispiel aus der Mediation

ERBE

Der Vater war verstorben und hinterließ die Mutter, die noch rüstig, aber langsam pflegebedürftig wurde. Es gab ein Berliner Testament, die Kinder waren Nacherben, bekamen und wollten auch nach dem Tod des Vaters nichts.

Die Eltern hatten zwei Kinder, eine Tochter, die mit ihrer Familie weiter weg wohnte und nur alle 14 Tage an einem Wochenende nach der Mutter sehen konnte und einen Sohn, der mit seiner Familie wenige Kilometer von der Mutter entfernt wohnte und im Laufe der Jahre fast täglich zu ihr fuhr, für sie einkaufte, später auch kochte und schließlich einen Pflegedienst organisierte, der nicht immer offiziell bezahlt werden konnte. Trotz Pflegedienst besuchte er die Mutter täglich und kümmerte sich auch um die Arztrechnungen und die Krankenkasse, da die Mutter privat krankenversichert war und um alle anderen finanziellen Belange der Mutter.

Als die Mutter starb, sah die Tochter in den Kontoauszügen der Mutter, dass in den letzten Jahren teilweise hohe Beträge abgehoben worden waren und vermutete, dass ihr Bruder das Geld für sich verwendet hatte. 



Was würde passieren bei einem

RECHTSSTREIT vor GERICHT

Zunächst hätte die Schwester für jeden einzelnen Fall der Abhebungen der letzten Jahre vortragen müssen, der Bruder hätte unter Umständen belegen müssen, was mit dem Geld geschehen war.

Umfangreiche Schriftsätze hätten gewechselt werden müssen, Beweisaufnahmen wären notwendig gewesen.

Im Zweifel hätten die Geschwister kein Wort mehr miteinander gewechselt. 



Was hat 

MEDIATION geleistet

Die Geschwister kamen zu mir.
Deren Kinder, also Cousins und Cousinen hingen sehr aneinander und beide hatten Angst, dass durch den Geschwisterstreit das Verhältnis der eigenen Kinder getrübt wird. Außerdem mochten sich die Geschwister eigentlich sehr gerne, allerdings hatte die Schwester ihr Vertrauen verloren und der Bruder war natürlich extrem gekränkt, weil ihm unterstellt worden war, er habe seine Schwester übervorteilen wollen, bzw. die eigene Mutter bestohlen.

Auch war es natürlich nicht leicht, jeden Betrag über eine Reihe von Jahren im einzelnen noch nachzuvollziehen, zumal die die hohen Arztrechnungen vom Konto der Mutter abgegangen waren und die Krankenversicherung oft recht spät in einer Art Sammelüberweisung die Kosten erstattete, aber nicht immer zu 100 %, so dass alles sehr unübersichtlich war.

Die auf der Hand liegende Lösung war schnell gefunden:

Die Kontoauszüge mussten in einer Art Buchhaltung in verschieden Sachkonten gebucht werden, was die Schwester übernahm, die auch den Buchungen die vorhandenen Belege zuordnen konnte. Der Fehlbetrag von rund 20.000,00 € im Jahr konnte fast vollständig erklärt, wenn auch nicht belegt werden. Die Geschwister gestanden sich ein, im umgekehrten Fall wohl dieselben Schlüsse gezogen/Gefühle gehegt zu haben.

Das Erbe konnte auseinandergesetzt werden, die Familie rückte wieder zusammen. 




In nur 3 Sitzungen à 90 – 120 Minuten war der “Fall” geklärt

»Ein Gramm gutes Beispiel wirkt mehr als ein Zentner Worte«
Franz von Sales (Heiliger, Patron der Schriftsteller und Journalisten)

box weiter