Beispiele für Mediation

Kostenvergleich

Wann sind die Kosten niedriger? Mediation? Prozess vor Gericht?

Bei einer Mediation wird ein Mediator beauftragt und zwei Anwälte konsultiert. Und das soll günstiger sein als das traditionelle Verfahren mit (nur) zwei Anwälten?

Ja, ganz richtig!

Wieviel ein Anwalt Ihnen für seine Tätigkeit berechnen kann, ist in den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes geregelt.

Dabei sind zwei Parameter entscheidend:

Erstens, der Umfang seiner Tätigkeit.
Es macht einen Unterschied, ob der Anwalt Sie (lediglich) berät, nach außen auftritt, also mit der Gegenseite verhandelt, an einer einvernehmlichen Einigung teilnimmt, Sie vor Gericht vertritt. In der Regel gilt: Je mehr ein Anwalt für Sie tätig wird, desto mehr Gebühren darf er abrechnen.

Zweitens, der Streit-/Gegenstands-/Verfahrenswert.
Anhand einer Gebührentabelle rechnet der Anwalt den Umfang seiner Tätigkeit ab, und die orientiert sich an dem Streit-/Gegenstands-/Verfahrenswert. Beim Unterhalt ist das z.B. der 12-fache Monatsbetrag, um den verhandelt wird, bei einem Haus der Verkehrswert abzüglich Schulden.

Bei Erbsachen ist dies für den juristischen Laien daher noch recht einfach zu erkennen, hier bestimmt sich die Höhe aus dem Vermögenswert um den konkret gestritten wird, also z.B. den Anteil des Erbes, welches strittig ist. Im Familienrecht werden z.B. bei einer Scheidung neben dem Vermögen weitere Dinge wie Einkommen, Freibeträge, Schulden, etc bei der Ermittlung dieses Wertes berücksichtigt.

Der ermittelte Wert bildet dann die Basis für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.



Kosten eines Verfahrens

vor GERICHT (traditionell)

Beispiel zu den Anwaltskosten beim konservativen Weg, sowohl im Familien-, als auch im Erbrecht:

Beide beauftragen je einen Anwalt. Die Anwälte schreiben hin und her. Schließlich werden die verschiedenen Positionen gerichtlich anhängig gemacht. Es kann sein, das teure Gerichtsgutachten eingeholt werden. Im Gerichtsverfahren einigt man sich.

Bei einem Gegenstandswert von 300.000,00 € entstehen folgende Anwaltsgebühren (je Anwalt) :

Eine Geschäftsgebühr, die teilweise auf die ebenso entstehende Verfahrensgebühr angerechnet wird, eine Termins- und eine Einigungsgebühr, alles zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt Gebühren (je Anwalt) von 11.488,86 €,

Für beide Anwälte also insgesamt 22.977,72 €.
Hinzu kommen Gerichtskosten von 5.400,00 €

Ergibt in Summe einen Betrag von 28.377,00 €.

Ggf. kommen noch weitere Kosten für evtl. Gerichtsgutachter hinzu.

Die Gesamtkosten werden nicht unbedingt immer hälftig geteilt, sondern anteilig/prozentual gemäß Gewinnens/Verlierens aufgeteilt.
Es kann also passieren, dass man Teile der Gebühren des gegnerischen Anwalts noch mittragen muss.

Und wenn man dann noch in die nächste gerichtliche Instanz gehen muss ... 



Kosten eines Verfahrens

durch MEDIATION

Beispiel zu den Kosten einer Mediation

Dauert die Mediation 12 Stunden á 300,00 € zzgl. Umsatzsteuer, zahlen beide Medianten zusammen 4.284,00 € 
(bei sehr hohen Streitwerten passe ich ggf. meinen Stundensatz an). 

Weiterhin entsteht eine Einigungsgebühr basierend dem Streitwert von 300.000,00 €, die hier allerdings nur einmal anfällt, nämlich 4.903,39 €.

Die Kosten der Mediation betragen insgesamt 9.187,39 €.

Hinzu kommen Kosten für die externe Beratung durch externe Berater, für beide Anwälte insgesamt ca. 1.640,00 €.

Ergibt in Summe einen Betrag von 10.827,39 €.

Natürlich muss man auch in der Mediation gegebenenfalls Schätzungen einholen lassen, z.B. den Verkehrswert einer Immobilie betreffend, oder den Wert einer Firma. Hier einigt man sich aber i.d.R. auf eine günstige Variante, die mit Sicherheit deutlich weniger Kosten verursacht, als wenn die Begutachtung durch das Gericht angeordnet wird, zumal man dort keinen Einfluss auf die Wahl des Gutachters hat.

Die Kosten werden hälftig geteilt.



Vergleich

Bei der traditionellen Vorgehensweise können zwei Anwälte in der ersten Instanz jeweils höhere Gebühren abrechnen als der Mediator insgesamt und es kommen noch die Gerichtskosten und eventuell noch die Gerichtsgutachterkosten hinzu.

Das Motiv für die Wahl der Mediation sollte nicht sein, Geld sparen zu wollen, obwohl in letzter Konsequenz und aller Regel ein Mediationsverfahren deutlich günstiger ist, als streitig ausgetragene Verfahren.

In dem Beispiel nicht berücksichtigt ist Ihr persönlicher Mehraufwand und die Kosten, die Ihnen individuell durch ein Gerichtsverfahren entstehen.

Sie haben bei der Mediation kein Verfahrenskostenrisiko,

Bei einem klassischen Gerichtsverfahren sind im Schnitt bis zu 12 Monate, häufig auch viel, viel länger pro Instanz an Zeitaufwand anzusetzen. Die Vorbereitung des streitigen Verfahrens selbst (Sammeln von gerichtsrelevanten Informationen, Besprechungen mit Anwälten) kostet (Ihre) Zeit und persönlichen Ressourcen und unglaublich viele Nerven.

Eine Mediation kann binnen weniger Tage auf den Weg gebracht werden. Die Konfliktlösung lässt sich so sehr schnell, effektiv und kostengünstig erreichen und Sie geben das Ergebnis nicht in eine fremde Hand.



Mediation ist hier die günstigere Variante.

Grundsätzlich gilt, je höher der Gegenstandswert (Streitwert), desto besser schneidet Mediation ab im Kostenvergleich zu einem Prozess vor Gericht.