Die einzelne Sitzung eines Mediationsverfahrens dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
Wie viele Sitzungen notwendig sind, um zu einer von allen Beteiligten als fair empfundenen Regelung zu kommen, hängt von den Einzelumständen ab.
Manchmal braucht es nur einen Termin, in der Regel sind es fünf. Geht es um sehr komplexe Themenbereiche, können auch mehr Termine notwendig sein.
Die Kosten für ein Erstgespräch belaufen sich auf 300,- € brutto.
Im weiteren Verlauf rechne ich üblicherweise nach festen Stundensätzen ab. Diese können, je nach Aufwand des Mediationsverfahrens und Komplexität des Konfliktthemas, variieren.
Für eine Mediation in den Räumen meiner Kanzlei, z.B. im Rahmen einer Scheidung, oder auch eines Erbstreits berechne ich in der Regel 300,- € die Stunde, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Stundensatz erhöht sich bei einer höheren Anzahl der Medianten, was häufig in Erbschaftssachen zum Tragen kommt.
Neben den genannten Stundensätzen ist jeder Mediator berechtigt, die Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erheben (RVG VV Nr. 1000 mit dem Faktor 1,5), wenn die Mediation erfolgreich war, bzw. eine Mediationsabschlussvereinbarung unterzeichnet wird.
Mit der Einigungsgebühr ist auch die Ausfertigung des Mediationsabschlussvertrages durch mich abgegolten.
Kommt es zu einer Einigung, und sei es, dass die Einigung aufgrund der Mediation, oder durch die Mediation als Anstoß, nicht aber unter Mitwirkung der Mediatorin zustande kommt, entsteht ebenfalls eine Einigungsgebühr nach dem RVG.
Diese entsteht also auch, wenn die Medianten nach einer, oder mehrerer Sitzungen eine in der Mediation entwickelte Einigung treffen, ohne dass der Einigungsvertrag durch mich begleitet wurde.
Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Mediatoren sollen nicht bewusst „ausgetrickst“ werden dürfen.